• Scheidungsberatung

    Scheidungsberatung

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
nach § 95 Abs. 1a AußStrG (Außerstreitgesetz)

Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, müssen seit 1. Februar 2013 vor dem Gericht bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person beraten ließen. Ohne diese Beratung ist es nicht möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Die Beratung haben die Eltern gegenüber dem Gericht, durch Vorlage einer Bestätigung, glaubhaft zu machen. Diese für das Gericht gültige Bestätigung erhalten Sie nach der Beratung.

Es ist nicht erforderlich, dass die jeweiligen Elternteile eine Einzelberatung besuchen. Da eine allgemeine Information über mögliche Folgen und Reaktionen des Kindes/der Kinder im Vordergrund der Beratung steht, können Elternpaare diese gemeinsam in Anspruch nehmen. Es sei denn, die Eltern wünschen getrennte Beratungen, so kann diesem Wunsch selbstverständlich nachgekommen werden.

Eine Scheidung und somit Trennung stellt nicht nur für die Eltern selbst, sondern auch für deren Kinder eine große Herausforderung dar. Wie gut Kinder mit dem Verlust der vertrauten Familiensituation umgehen und wie schnell sie sich mit der neuen Lebenssituation zurechtfinden, hängt vor allem vom Verhalten, den Haltungen und Einstellungen der Eltern ab.


Bei den von mir angebotenen, vertraulichen Beratungen vor einvernehmlicher Scheidung reflektiere ich mit Ihnen, wie Sie Ihre Kinder in dieser Situation bestmöglich unterstützen können. Es werden förderliche und weniger förderliche Verhaltensweisen besprochen, als auch mögliche Reaktionen der Kinder und wie Sie als Eltern dabei unterstützend agieren können.

Durch meine langjährige Erfahrung kann ich Sie mit hilfreichen Tipps und praxisnahen Beispielen unterstützen.

Zusammenfassend gehe ich in der Scheidungsberatung auf folgende Fragen ein:

  • Wie erleben Kinder/Jugendliche die Trennung/Scheidung ihrer Eltern?

  • Welche Reaktionen können auftreten?

  • Was benötigen Kinder in dieser Trennungssituation, damit sie gut bewältigbar ist?

  • Was können Sie als Vater und Mutter ganz konkret für Ihr Kind tun?

  • Wie wirken sich anhaltende Konflikte auf der ehemaligen Paar- und/oder Elternebene auf das Kind aus?

  • Welche Themen sind noch nicht geklärt, welche Emotionen spielen rein und wirken sich negativ auf das Kind aus?

  • Gestaltung des Alltags nach der Trennung/Scheidung: Das Recht auf Beziehung und regelmäßigen Kontakt zum anderen Elternteil, Ferienregelung, Feste, Feiern,...

  • Was der Beratungstermin sonst noch an Fragen aufwirft

+43 699 1716 2272

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Elisabeth Helpferer-Rinnerbauer, BA | Quilk 16 | 8943 Aigen im Ennstal

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